Allgemeine Geschäfstbedingungen

AGB von Werner Musterer Kommunikation und Konzepte

Werner Musterer Kommunikation und Konzepte (im Folgenden kurz: WMKK) erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen WMKK und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von WMKK schriftlich bestätigt werden.
Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht WMKK ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch WMKK bedarf es nicht.

Angebot, Auftragsbestätigung und Haftung

Die Angebote von WMKK sind freibleibend. Aufträge gelten als angenommen, wenn sie schriftlich (digital, Fax oder per Brief) vom Kunden und WMKK bestätigt werden. Für zusätzlich in Auftrag gegebene Leistungen erkennt der Kunde die Berechnung von Mehrarbeitszuschlägen und Sonderkosten an.
Gegenstand des Auftrags ist die Erstellung und Überlassung von beratenden, textlichen, fotografischen und grafischen Leistungen sowie die Übertragung von entsprechenden Nutzungsrechten im vertraglich vereinbarten Rahmen und zu dem vertraglich vereinbarten Zweck. Die Anfertigung von Entwürfen sowie sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die WMKK für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.
WMKK haftet nicht für Fehler, die sich aus den vom Kunden vorgegebenen Unterlagen und Briefings ergeben.
Veröffentlichungen im Auftrag des Kunden und nach Freigabe durch den Kunden erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Gewähr. Wird WMKK wegen ihm nicht bekannter Unrichtigkeiten irgendwelcher vom Kunden übermittelter Veröffentlichungen von Dritten in Anspruch genommen, verpflichtet sich der Kunde gegenüber WMKK zur Freistellung von allen Ansprüchen und damit in Zusammenhang stehenden Kosten.

Honorar

Die Tätigkeit von WMKK ist eine auf gegenseitigem Vertrauen beruhende Dienstleistung, die nach dem Zeitaufwand aller sich mit einem Auftrag befassenden Personen bzw. nach dem Umfang der zu leistenden Arbeit berechnet wird.
Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch von WMKK für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Im Falle der Anfertigung von Lichtbildwerken orientiert sich das Honorar an der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM).
WMKK ist berechtigt, zur Deckung seines Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Je nach Höhe des Auftragsvolumens oder bei Aufträgen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, ist WMKK berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.
Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat WMKK für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.
Es steht WMKK frei, die zu erbringende Dienstleistung auf der Basis von Stundensätzen, Tagessätzen oder mit Pauschalen je Mandat bzw. Projekt zu regeln. Zuschläge können erhoben werden bei Vorschlägen, Ideen, Einsätzen oder Maßnahmen, deren tatsächlicher Wert zeitlich nicht erfasst werden kann (insbesondere bei kurzfristigen Mandaten).
Eine erste telefonische Besprechung ist für den Kunden kostenfrei und für beide Partner ohne Verbindlichkeiten, sofern in ihr kein detailliertes Programm oder Konzept entwickelt oder bearbeitet wird. Ist die Besprechung gleichbedeutend mit einer eigentlichen PR-Konsultation, wird der effektive Zeitaufwand des Beraters in Rechnung gestellt.
Für Einzelaufträge sind 50 Prozent der vereinbarten Honorare bei Auftragserteilung und 50 Prozent bei Beendigung des Auftrages fällig. Fremdkosten, die nicht aus dem Projekt-Etat finanziert werden können, behält sich WMKK vor, ganz oder teilweise im Wege der Vorauskasse geltend zu machen. Bei sämtlichen übrigen Aufwendungen, die außerhalb der Beratungspauschale oder des Einzelauftrages anfallen (wie zum Beispiel Druckkosten, Aussendungen von Presseinformationen, aktionsbezogene Portokosten, Reisekosten, Fremdhonorare) werden zusätzliche Kosten in Rechnung gestellt.
Aufwendungen für Leistungen Dritter, zum Beispiel für externe Spezialdienstleister, Medienbeobachtung, Markt- und Meinungsforschung, Übersetzungen, Fotografen, Fotomodels, Drucksachen, Nutzungsrechte etc., sowie rechnerische Kosten aller Art werden gesondert ausgewiesen und angemessen, d. h. fachüblich berechnet. WMKK wird nach Möglichkeit vor Inanspruchnahme derartiger Leistungen Kostenvoranschläge an den Kunden übermitteln. Auslagen und Kosten von WMKK werden separat und nach effektivem Aufwand abgerechnet, soweit sie nicht in einer Beratungs- und Kostenpauschale enthalten sind.
Aufträge auf Erfolgsbasis werden nicht entgegengenommen. Ebenso übernimmt WMKK keinerlei Garantie für den Erfolg seiner Maßnahmen sowie für den Abdruck der von ihm ausgesandten Presseinformationen und Fotos. WMKK behält sich vor, Aufträge mit mangelnder Erfolgsaussicht abzulehnen. Dies hat keinen Einfluss auf die übrigen mit dem Kunden vereinbarten Maßnahmen und Vertragsinhalte.

Pflichten von WMKK

WMKK verpflichtet sich zur Wahrung der ihm bekannt gewordenen Betriebsgeheimnisse des Kunden und zur Übertragung dieser Verpflichtung auf alle Dritten, die bei der Durchführung des Auftrages davon Kenntnis erlangen.
WMKK ist verpflichtet, das ihm in Auftrag gegebene Werk seinem Stil entsprechend unter Berücksichtigung der ihm durch Aufgabenstellung des Auftraggebers vorgegebenen Details auszuführen. Reklamationen im Hinblick auf die künstlerische Gestaltung sind ausgeschlossen.
WMKK haftet weder für die wettbewerbs-, warenzeichen- oder markenrechtliche Zulässigkeit des Werkes noch für dessen Eintragungsfähigkeit.

Nutzungsrechte

Das Nutzungsrecht an Planungen, Konzeptionen, Ideen, Texten, Layouts, Illustrationen und Fotos, deren Urheberrecht bei WMKK liegt, bleibt vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung im Besitz von WMKK. Der Kunde erwirbt mit der Bezahlung des erteilten Auftrages lediglich das zeitlich begrenzte einfache Nutzungsrecht. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.
Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel, die WMKK erstellt oder erstellen lässt, sind Eigentum von WMKK. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Detailangaben aus Presseverteilern und anderen Datenbanken bleiben grundsätzlich Eigentum von WMKK.
Sofern der Auftraggeber Teile des Werkes oder Vorlagen selbst erstellt oder beibringt, trägt er die alleinige Verantwortung dafür, dass diese keine Rechte Dritter verletzen und hält WMKK insofern von sämtlichen Ansprüchen Dritter, gleich aus welchem Rechtsgrund, frei. Die Freistellung schließt die Kosten der Rechtsverteidigung mit ein. WMKK haftet nicht für Fehler, die sich aus den vom Kunden vorgegebenen Unterlagen und Briefings ergeben.
WMKK ist berechtigt, das Werk oder Kopien davon zur Eigenwerbung zu nutzen, das heißt auch zu veröffentlichen oder als Arbeitsprobe vorzuzeigen, es sei denn, die Parteien haben bei Vertragsschluss schriftlich etwas anderes vereinbart.

Gesonderte Bedingungen für Lichtbildwerke

Erwirbt der Kunde von WMKK geschaffene Lichtbildwerke oder Nutzungsrechte an diesen, gelten nachfolgende Bedingungen für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form es vorliegt. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem von WMKK gelieferten Bildmaterial um Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs. 1 Zi. 5 UrhRG handelt.
Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum von WMKK, auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.
Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, die der Kunde angegeben hat oder welche sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergeben, übertragen. Im Zweifelsfall ist maßgeblich das Objekt (Zeitung, Zeitschrift usw.), für das das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.
Jede über die im vorhergehenden Absatz beschriebene hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung durch WMKK. Das gilt insbesondere für:
– eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken,
– jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
– die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. CD-ROM, Flash-Speicher, Festplatten, etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung des Bildmaterials dient,
– jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM, Flash-Speichern oder ähnlichen Datenträgern,
– jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet/WWW oder in Online-Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt),
– die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage, Collage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von WMKK und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, abgefilmt, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.
Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des von WMKK vorgegebenen Urhebervermerks »Foto: Werner Musterer«.
Der Kunde verpflichtet sich, bei der Verwendung der Aufnahmen allgemeine Persönlichkeitsrechte und das Recht am eigenen Bild abgebildeter Personen nicht zu verletzen. Der Kunde ist ggf. zur Einholung erforderlicher Einwilligungen verpflichtet und haftet für Schadensersatzansprüche, die in diesem Zusammenhang entstehen. Es gilt als vereinbart, dass WMKK grundsätzlich nur Bildmaterial ohne Einverständniserklärung (»Model Release«) der abgebildeten Personen zur Verfügung stellt.

Datenschutz

Der Auftraggeber wird darüber informiert, dass WMKK die im Rahmen der Geschäftsbeziehung gewonnenen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet und speichert.

Haftung

WMKK, seine Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen übernehmen dem Auftraggeber gegenüber bezüglich ihrer vertraglichen Aufgaben keine Haftung, auch nicht in Fällen leichter Fahrlässigkeit. Dabei ist gleichgültig, ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung con WMKK ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von WMKK.
Jegliche Haftung von WMKK für Ansprüche, die auf Grund der von ihm erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn WMKK seiner Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für ihn nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet WMKK nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadensersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat WMKK diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

Gerichtsstand, anwendbares Recht

Soweit gesetzlich zulässig, wird Hannover als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Parteien vereinbart. Es gilt deutsches Recht.
Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von WMKK ist der Auftraggeber nicht berechtigt, Forderungen gegen WMKK an Dritte abzutreten. Gegen Ansprüche von WMKK kann der Auftraggeber nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.

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